Glas mit Münzen

Die Erträge und Aufwendungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern werden im jährlich aufgestellten Haushaltsplan ausgewiesen.

Bild: © istock / RomoloTavani

Haushalt

Wie sich die Kirche finanziert

Über die Verwendung der kirchlichen Mittel wird in der evangelischen Kirche demokratisch entschieden: Es ist Sache der Synoden und der Kirchenvorstände.

Die Erträge und Aufwendungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern werden im jährlich aufgestellten „Haushaltsplan der Allgemeinen Kirchenkasse für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern“ ausgewiesen. Dieser Haushaltsplan gliedert sich nach den kirchlichen Handlungsfeldern, den Budgetbereichen Personal- und Sachausgaben für die Kirchengemeinden, landeskirchenübergreifende Aufwendungen sowie Umlagen und weist einen umfangreichen Projekt- und Investitionshaushalt aus. Der kirchliche Haushalt hat eine Obergrenze, die geplanten Ausgaben dürfen nicht überschritten werden.

Die Landessynode entscheidet jährlich auf ihrer Herbsttagung über den Haushaltsplan des kommenden Jahres. Der Finanzreferent der Landeskirche bringt dabei das Haushaltsgesetz mit einem Bericht zum Haushaltsplanentwurf ein. Zwei Drittel der 108 Synodalen sind Ehrenamtliche. Vertreterinnen und Vertreter nahezu aller Berufsgruppen bestimmen damit über die finanziellen Fragen der bayerischen Landeskirche.

Ein wichtiger Teil des Haushalts der Landeskirche sind beispielsweise die Zuweisungen für die Kirchengemeinden. Der Kirchenvorstand der jeweiligen Gemeinde entscheidet dann über die Verwendung der Mittel in seinem Bereich. Die einzelnen Gemeinden bestimmen somit eigenverantwortlich den Einsatz der ihnen zufließenden Gelder. Spenden und das allgemeine Kirchgeld vergrößern den Handlungsspielraum der Kirchengemeinden. Die Haushaltspläne der Synode und der Kirchengemeinden können von jedem Gemeindemitglied eingesehen werden.

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Seit dem Jahr 2011 hat die Kirche die Darstellung ihrer Einnahmen und Ausgaben dem allgemein in der Wirtschaft üblichen Standard der kaufmännischen doppelten Buchführung angeglichen: Statt eines starren kameralistischen Korsetts steht nun ein flexibles und modernes betriebswirtschaftliches Finanzmanagement zur Verfügung: DOPPIK, die doppelte Buchführung in Körperschaften. So lassen sich etwa die Ausgaben aus unterschiedlichen Perspektiven betrachten.

Für die Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung der kirchlichen Rechtsträger ist ein unabhängiges Rechnungsprüfungsamt eingerichtet. Das Rechnungsprüfungsamt prüft die gesamte Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Wirtschaftsführung und die Vermögensverwaltung. Es prüft die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Gesamtkirchengemeinden und die in ihnen zusammengefassten Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke, ihre Einrichtungen, Dienste und Verbände sowie weitere kirchliche Werke, Vereine, Anstalten, Stiftungen und Empfänger kirchlicher Zuwendungen. Diese Regelung stellt sicher, dass die Kirchen sorgsam und sparsam mit den Finanzmitteln umgehen.

12.08.2021
Andrea Seidel

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