Vorhängeschloss

Für Unternehmen und Staaten gibt es für alle Einzeltitel-Investionen Ausschlusskriterien.

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Nachhaltigkeit

Verhindern

Für alle Einzeltitel-Investitionen in der Vermögensanlage der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gelten definierte Ausschlusskriterien für Unternehmen und Staaten.Bei der Erarbeitung und Umsetzung des Nachhaltigkeitsfilters orientiert sich die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern an dem "Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage in der EKD. Siehe auch http://www.aki-ekd.de/publikationen/

Ausschlusskriterien für Unternehmen

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die > 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Produktion von hochprozentigem Alkohol generieren.

Ausgeschlossen werden Unternehmen mit sehr schweren Verstößen  gegen Arbeitsrechte (Diskriminierung, Kinderarbeit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit).

(siehe Klima)

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die >10 Prozent ihres Umsatzes durch die Produktion von Atomstrom erwirtschaften. Das Ausschlusskriterien gilt nicht, wenn ein Energieversorger beim Ausbau Erneuerbarer Energien überdurchschnittlich voranschreitet (konkret: Die Einzelnote beim ISS-oekom Kriterium „activities regarding renewable energies“ muss mindestens B- betragen).

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die sich auf Embryonenforschung und embryonale Stammzellenforschung spezialisiert haben.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Produktion gewaltverherrlichender Videospiele generieren.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die mit der Produktion von Ölsanden >10 Prozent ihres Umsatzes erwirtschaften.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die mit der Produktion von Kohle >10 Prozent ihres Umsatzes erwirtschaften

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die mit >1 Prozent an der globalen Kohleproduktion beteiligt sind.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die >10 Prozent ihres Umsatzes durch die Aufbereitung und Verwendung von Kohle (hauptsächlich Kohleverstromung) erwirtschaften.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die >10 Prozent ihres Umsatzes durch die Produktion von Atomstrom erwirtschaften.

Die beiden letztgenannten Ausschlusskriterien gelten nicht, wenn ein Energieversorger beim Ausbau Erneuerbarer Energien überdurchschnittlich voranschreitet (konkret: Die Einzelnote beim ISS-oekom Kriterium „activities regarding renewable energies“ muss mindestens B- betragen).

Ausgeschlossen werden Unternehmen mit sehr schweren (very severe) Verstößen gegen Menschenrechte.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die mit >5 Prozent ihres Umsatzes pornografische Inhalte produzieren.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die mit >0 Prozent an der Produktion geächteten Waffen und Waffensystemen beteiligt sind.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die mit >5 Prozent an der Produktion von Waffen und Rüstungsgütern beteiligt sind.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die mit >5 Prozent ihres Umsatzes Tabak-Endprodukte herstellen.

Ausgeschlossen werden Unternehmen mit sehr schweren Kontroversen in ihrem Umweltverhalten.

Für die Umsetzung dieser Ausschluss-Kriterien arbeiten wir mit ISS-oekom zusammen.
In den teilweise beigemischten Zielfonds ist die Umsetzung dieser Ausschlusskriterien nicht gewährleistet.
 

Ausschlusskriterien für Staaten

Ausgeschlossen werden Staaten, die laut der NGO Freedom House als „nicht frei“ eingestuft sind.

Ausgeschlossen werden Staaten, die auf dem Corruption Perception Index von  Transparency International unterhalb einer festgelegten Bewertungshürde liegt (<40 Punkte für entwickelte Staaten, <35 Punkte für Schwellenländer).

Ausgeschlossen werden Staaten, die laut Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) mehr als 4% seines Bruttoinlandsprodukts für Rüstung ausgibt.Ausgeschlossen werden Staaten, die laut Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) mehr als 4 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts für Rüstung ausgibt.

Ausgeschlossen werden Staaten, die laut amnesty international die Todesstrafe vollziehen.

Diese Ausschlusskriterien gelten nicht nur für Staatsanleihen, sondern auch für entsprechende Derivate oder Futures. In den teilweise beigemischten Zielfonds ist die Umsetzung dieser Ausschlusskriterien nicht gewährleistet.

01.02.2024
ELKB/Flad