Umstellung auf "Betriebsstätten-Prinzip"
Keine Erhöhung der Kirchensteuer
Sie wohnen in Bayern und arbeiten außerhalb des Freistaats? Dann werden Ihnen vielleicht ab 2015 neun statt acht Prozent Kirchensteuern abgezogen. Kein Grund zur Sorge - das Geld wird rückerstattet.
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