Oberkirchenrat der Finanzen, Erich Theodor Barzen, stellt den Haushalt 2017 vor.

Haushalt 2017

Mit Gottvertrauen und spitzem Bleistift

Traditionell beschäftigten sich die Synodalen im Herbst mit Finanzthemen. Im Zentrum standen Beschlüsse zum Jahresabschluss 2015, zum Haushalt 2017 sowie zur Vorsteuerung für die Haushalte 2018/2019.

Der Landessynode lag ein ausgeglichener Haushalt zur Beschlussfassung vor. Er sieht Erträge in Höhe von 907,4 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von 906,7 Millionen Euro vor. Die Personalausgaben seien, so der Oberkirchenrat der Finanzen, Erich Theodor Barzen, mit 484 Millionen Euro der größte Posten, gefolgt von den Zuweisungen an Gemeinden und Dekanatsbezirke in Höhe von 155 Millionen Euro. Die Zuschüsse für landeskirchenübergreifende Aufgaben, weltweite Ökumene, Mission und Entwicklung sowie an diakonische Träger betragen 112 Millionen Euro. Für Sach- und Dienstaufwand sind es 78 Millionen Euro. 

Um Flüchtlinge zu unterstützen, wird die Landessynode 17 Millionen Euro einsetzen. Damit solle unter anderem die Asylsozialberatung in Bayern finanziert werden aber auch den bedrängten Menschen in ihren Heimatländern geholfen werden. Einen besonderen Akzent setzt die Landeskirche 2017 auf das Reformationsjubiläum und verwendet dafür zusätzlich 2,5 Millionen Euro. Bedeutendstes Investitionsprojekt ist die Neugestaltung des Lorenzer Platzes im Zentrum Nürnbergs mit insgesamt 14 Millionen, davon werden sieben Millionen Euro in 2017 aufgewendet. Für die evangelischen Bildungshäuser in Pappenheim, Bad Alexandersbad und Hesselberg werden im Jahr 2017 weitere drei Millionen Euro bereitgestellt. Fast einstimmig wurde der Haushalt 2017 beschlossen.

Finanzausschussvorsitzender Joachim Pietzcker zum Planungsinstrument Vorsteuerung.

Vorsteuerung schafft Planungssicherheit

Der Finanzausschussvorsitzende Joachim Pietzcker stellte die Vorsteuerung für 2017, 2018 und 2019 in den Mittelpunkt seiner Ausführungen auf der Synodaltagung. Die Vorsteuerung führe zu einem zielgerichteten Einsatz der Mittel. Gerade die Veränderung der Kirchensteuerentwicklung im Herbst 2016 habe aktuell die Prognose für 2017 verändert. „Wenn wir die Vorsteuerung nicht gehabt hätten, hätten wir uns hier und heute Gedanken machen müssen, wie wir im kommenden Jahr 11 Millionen Euro einsparen sollen.“ Die Synode beschloss für das Jahr 2018 einen Vorsteuerwert von 1,9 Prozent vor, für 2019 einen Wert von 1,7 Prozent. „Vorsteuerung schafft Planungssicherheit und Vertrauen auf der Basis von zurückgehenden Einnahmen“, bekräftigte Pietzcker.

Planungssicherheit – insbesondere auch für die Gemeinden: Ab dem Haushaltsjahr 2017 tritt die besondere Vorsteuerung für den Gemeindebereich in Kraft. Das Gemeindebudget berechnet sich jeweils aus dem Durchschnitt der Abschlüsse der drei vorausgegangenen Haushaltsjahre. Bis zum Jahr 2023 sollen die direkten Zuweisungen an die Gemeinden bei rund 146 Millionen Euro pro Jahr liegen, unabhängig davon, wie sich die Einnahmen der Kirche insbesondere bei den Kirchensteuern entwickeln. "Mehr- oder Mindererträge seien für den Gemeindeanteil nicht mehr relevant", betonte Oberkirchenrat Hans-Peter Hübner. Neben diesen Zuweisungen fließen in den Gemeindebereich auch die Personalkosten für die dort tätigen Pfarrer, Diakone und Religionspädagogen sowie Mittel für den Unterhalt der Gebäude. Im laufenden Jahr 2016 betrug dieser Betrag für Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke Hübner zufolge knapp 439 Millionen Euro. Wie der Vorsitzende des synodalen Finanzsauschusses, Joachim Pietzcker, sagte, lebe die Kirche durch ihre Gemeinden, was sich auch im Haushalt niederschlagen müsse. 

25.11.2016
ELKB

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