Hand, die ein Steinherz hält

Aus der Gemeinde - für die Gemeinde: Das allgemeine Kirchgeld finanziert ergänzend die kirchliche Arbeit

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Allgemeines Kirchgeld

Aus der Gemeinde - für die Gemeinde

Das allgemeine Kirchgeld ist eine so genannte Ortskirchensteuer und dient ergänzend der Finanzierung ortskirchlicher Aufgaben in den Gemeinden.

Häufig wird über das allgemeine Kirchgeld gesagt, es sei freiwillig und habe den Charakter einer Spende. Das ist falsch: Das allgemeine Kirchgeld ist eine Steuer. Auch wenn ein Kirchenmitglied bereits Kircheneinkommensteuer oder Kirchenlohnsteuer zahlt, kann es nicht vom allgemeinen Kirchgeld entbunden werden. Das Kirchgeld ist eine Form der ergänzenden Finanzierung kirchlicher Arbeit. Es wird auch von den Gemeindegliedern erbeten, die keine sonstige Kirchensteuer zahlen. Es trägt so zur horizontalen Beitragsgerechtigkeit bei.

Wer Geld verdient, beteiligt sich

Kirchgeldpflichtig ist jedes volljährige Kirchenmitglied, das über Mindesteinkünfte verfügt. Die Einkünfte und Bezüge müssen nicht zwangsläufig aus Erwerbstätigkeit, Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung stammen. Grundlage dafür können auch familienrechtliche Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, BAföG oder ein Stipendium sein.

Das jährliche allgemeine Kirchgeld beträgt mindestens 5 Euro und höchstens 120 Euro. Es wird gestaffelt nach den Einkünften und Bezügen, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt sind, also Einkünfte und Bezüge, die über dem derzeit geltenden Grundfreibetrag von 11.604 Euro (zunächst für 2024 festgelegt; Änderungen durch Gesetzgeber noch möglich) liegen. Grundlage für die Selbsteinstufung der Mitglieder ist eine Tabelle.

 Einkünfte (brutto)  Kirchgeld in Euro (genauer bestimmt durch die Kirchengemeinde)
 0 – 11.604  0
 11.605 – 24.999 10 - 20
 25.000 – 39.999  25 - 40
 40.000 – 54.999  45 - 65
 55.000 – 69.999  70 - 95
 70.000 und mehr  100 - 120

Die Angaben gelten jeweils für das Kalenderjahr.

Das Kirchgeld wird grundsätzlich am Hauptwohnsitz des Kirchenmitglieds erhoben. Maßgebend für die Kirchgeldpflicht und die Kirchgeldberechtigung sind die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres, für das das Kirchgeld erhoben wird.

Gemeinden informieren ihre Mitglieder direkt

Das allgemeine Kirchgeld wird jährlich erhoben. Die Information über das allgemeine Kirchgeld erfolgt von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In der Regel werden die Kirchenmitglieder persönlich durch ein Anschreiben über die Höhe des zu entrichtenden Kirchgeldes und den Verwendungszweck informiert. Bitte werfen Sie die Briefe nicht weg, überweisen Sie Ihr Kirchgeld an die Kirchengemeinde oder die Gesamtkirchengemeinde. Denn: Das allgemeine Kirchgeld hilft der jeweiligen Ortsgemeinde.

02.01.2024
Andrea Seidel

Das allgemeine Kirchgeld unterstützt unmittelbar die Gemeinden


Mit dem allgemeinen Kirchgeld wird eine Reihe von wichtigen Leistungen direkt vor Ort möglich gemacht. Weil die Kirchengemeinden die Situation vor Ort kennen und wissen, wo Unterstützung oder finanzielles Engagement erforderlich ist, entscheiden sie nach eigenem Ermessen, für welche Leistungen und Projekte das Kirchgeld verwendet wird. Dabei geht es vor allem um soziale und kirchliche Anliegen.

Einige Beispiele: Die Konfirmanden- und Jugendarbeit braucht Zuschüsse für Gruppenfahrten. Für die generationenübergreifenden Ausflüge wird ein Gemeindebus benötigt. Das Gemeindehaus müsste dringend mit einem barrierefreien Zugang, einem Treppenlift und behindertengerechten Toiletten ausgestattet werden. Die Orgel schreit nach einer Sanierung, der Kirchenraum braucht eine bessere Beleuchtung. In anderen Gemeinden kommt das allgemeine Kirchgeld dem Kindergarten zugute. Wieder andere Gemeinden verwenden das Kirchgeld für Projekte in der Altenpflege oder der Familienhilfe und für volksmissionarische Dienste.

Wofür das Kirchgeld in Ihrer Kirchengemeinde verwendet wird, das erfahren Sie in Ihrem Pfarramt.

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