Hier können Sie selbst feststellen, ob für Sie die Zahlung von besonderem Kirchgeld in Frage kommt:

1.Sie sind Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.
ja nein

2. Sie sind verheiratet.
ja nein

3. Ihr Partner/ Ihre Partnerin ist Hauptverdiener/in in Ihrer Ehe.
ja nein

4. Sie haben kein bzw. ein vergleichsweise geringes Einkommen.
ja nein

5. Sie werden gemeinsam veranlagt.
ja nein