Hier können Sie selbst feststellen, ob für Sie die Zahlung von besonderem Kirchgeld in Frage kommt:
1.Sie sind Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. ja nein
2. Sie sind verheiratet. ja nein
3. Ihr Partner/ Ihre Partnerin ist Hauptverdiener/in in Ihrer Ehe. ja nein
4. Sie haben kein bzw. ein vergleichsweise geringes Einkommen. ja nein