Mann hängt Kronleuchter in Kirche auf

Der Kirche die Krone aufsetzen: für ihre Arbeit benötigt die Landeskirche zahlreiche Räume.

Bild: ELKB / Jahresbericht 2012

Kirchliche Immobilien

Kirchen, Kapellen, Grundstücke

Gemeinschaft braucht Räume. Diese Räume müssen organisiert, bewirtschaftet und verwaltet werden.

Für ihre vielfältige Arbeit benötigt die bayerische Landeskirche eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude: Im Eigentum der Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke stehen rund 1.980 Kirchen und Kapellen, 1.680 Gemeindehäuser, 1.800 Pfarrhäuser, 770 Mehrzweckgebäude sowie 800 Kindergärten. Dort spielt sich das kirchliche Leben vor Ort ab. Die Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke verwalten und bewirtschaften als eigenständige Rechtsträger ihre Gebäude selbst. Dabei werden sie in baufachlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht von der Abteilung „Gemeinde“ im Landeskirchenamt und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenstelle beraten.

Alle Gebäude und Grundstücke, die im Eigentum der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und nicht gemeindeeigen sind, werden vom Referat Liegenschaften in der Finanzabteilung im Landeskirchenamt verwaltet. Das sind Dienstimmobilien und Anlageimmobilien. Die Dienstimmobilien sollen bestmöglich genutzt werden für die inhaltliche Arbeit bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit. Die Anlageimmobilien sollen ein höchstmögliches wirtschaftliches Ergebnis zum Ausgleich des gesamten Immobilienpools der Landeskirche und zur Entlastung des landeskirchlichen Haushalts erzielen. Für die laufende kaufmännische und technische Verwaltung hat das Landeskirchenamt als oberste Dienstbehörde das Evangelische Siedlungswerk (ESW) als Treuhänder beauftragt.

01.02.2024
Andrea Seidel

Die Landeskirche organisiert also die Beratungsleistungen für Immobilien im Eigentum von Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken, den Umgang mit ihrem eigenen Immobilienbestand und auch den Immobilienbestand der Evangelisch-Lutherischen Pfründestiftung in Bayern.

Das bis in die Spätantike zurückreichende Pfründesystem sicherte seit Jahrhunderten den Unterhalt der Geistlichen. Bis heute dienen die aus dem Pfründestiftungsvermögen erwirtschafteten Erträge ausschließlich der Besoldung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Nachdem die im Laufe der Jahr(hundert)e auf über 1.800 örtlich angewachsenen Pfründestiftungen, bereits seit dem Jahre 1935 durch die Gründung des  Evangelisch-Lutherischen Pfründestiftungsverbandes von einem einzigen gesetzlichen Vertreter repräsentiert waren, wurden diese nun 2018 im Zuge einer umfassenden Verwaltungsreform  zu einer einzigen Evangelisch-Lutherischen Pfründestiftung zusammengefasst – der Evangelisch-Lutherischen Pfründestiftung in Bayern.